Impfen bei Immunsuppression: ein Leitfaden für die dermatologische Praxis

J Dtsch Dermatol Ges. 2020 Jul;18(7):699-725. doi: 10.1111/ddg.14156_g.
[Article in German]

Abstract

Der zunehmende Einsatz immunmodulierend wirkender Medikamente erfordert die Beachtung spezifischer Impfempfehlungen, welche durch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut erarbeitet und regelmäßig aktualisiert werden. Dermatologische Patienten unter immunsuppressiver Therapie sollten idealerweise einen vollständigen Status bezüglich altersentsprechender Standardimpfungen aufweisen. Zusätzlich angeraten werden Indikationsimpfungen gegen saisonale Influenza und Pneumokokken sowie ab dem Alter von 50 Jahren eine Impfung mit dem adjuvantierten Zoster-Totimpfstoff. Die Indikation für zusätzliche Impfungen, beispielsweise gegen Haemophilus influenzae B, Hepatitis B oder Meningokokken, ist abhängig von Begleiterkrankungen und individueller Exposition. Zu beachten sind darüber hinaus Einschränkungen, Kontraindikationen und zeitliche Mindestabstände für die Impfung immunsupprimierter Personen, welche maßgeblich von den eingesetzten immunsuppressiven Wirkstoffen sowie gegebenenfalls deren Dosierung abhängen. Attenuierte Lebendimpfstoffe dürfen unter einer bereits laufenden Immunsuppression nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach der Gabe von Rituximab ist die Ausbildung einer protektiven Immunantwort so stark reduziert, dass - mit Ausnahme der Grippeimpfung - auch die Gabe von Totimpfstoffen aufgrund eingeschränkter Wirksamkeit nicht angeraten wird. Der vorliegende Weiterbildungsartikel fasst gültige Impfempfehlungen für immunsupprimierte Personen mit einem Schwerpunkt auf dermatologische Erkrankungen und die hier eingesetzten Wirkstoffe zusammen, um Leserinnen und Lesern eine gezielte Beratung und Veranlassung notwendiger Impfungen für diese vulnerable Personengruppe zu ermöglichen.